Statuten

Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Formulierung verzichtet. Die männliche Schreibweise gilt für alle Geschlechter.

1. Vereinsname und Sitz
An der Gründungsversammlung vom 28. September 2023 wird der Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit dem Namen VEREIN MAUL-WURF's MUSIK UND TANZ EVENTS gegründet (nachfolgend kurz "Verein Maul-Wurf' genannt). Der Vereinssitz ist an der Adresse des Vereinspräsidenten, derzeit in 8573 Alterswilen TG. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und unabhängig.

2. Ziel und Zweck
Ziel und Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Maul-Wurf bei der Durchführung von musikalischen Veranstaltungen, von geselligen Anlässen mit und ohne Gelegenheits­Festwirtschaft, von Vereinsanlässen wie z.B. Ausflügen, die Pflege von Kontakten zu anderen musikalischen Gruppen, die Pflege von Kontakten zu Verbänden und Behörden und die Pflege von Kameradschaft und Geselligkeit im Verein.

3. Organisation des Vereins
Das Vereinsjahr/Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Vereinsorgane sind:
3.1 Die Mitgliederversammlung (MV)
3.2 Der Vorstand

3.1 Die Mitgliederversammlung (MV) 
Die Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt.

Die Teilnahme für Aktiv- und Passivmitglieder ist obligatorisch. Stimm- und Wahlrecht haben nur Aktivmitglieder. Bei Wahlen und Abstimmungen gilt der Mehrheitsbeschluss. Bei unentschiedenem Ergebnis entscheidet der Präsident.
Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Geschäfte:

1. Wahl/Bestätigung des Vorstandes
2. Wahl des Stimmenzählers 
3. Genehmigung des Protokolls der Jahresversammlung des Vorjahres
4. Abnahme der Jahresrechnung des Vorjahres 
5. Genehmigung des Jahresbudgets des laufenden Jahres
6. Festlegung der Jahresbeiträge des kommenden Jahres 
7. Aufnahme neuer Mitglieder, Ausschluss von Mitgliedern 
8. Änderung der Statuten
9. Besprechung/Planung von Anlässen, Bearbeitung von Anträgen und diversen Themen 

3.2 Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus 5 Personen zusammen, der zum Zeitpunkt der Gründung des Vereins aus den 5 Gründungsmitgliedern besteht, welche die folgenden Ämter innehaben:

a. Präsident
b. Vizepräsident
c. Kassier
d. Aktuar
e. Beisitzer

Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, sind dafür vom Jahresbeitrag befreit. Es erfolgt keine Spesenentschädigung aus dem Vereinsvermögen. Aufgaben des Vorstandes:

– Erledigen der Traktanden aus der Mitgliederversammlung 
– Festlegung des Jahresbudgets 
– Generieren von Einnahmen, Verkauf von Werbeartikeln 
– Akquisition von Sponsoren

3.2 a Der Präsident
Aufgaben des Präsidenten:

– Leitung des Vereins
– Vorbereiten und Leiten von Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung
– Ansprechperson von und gegen aussen

3.2 b Der Vizepräsident
Aufgaben des Vizepräsidenten:

– Unterstützung des Präsidenten in den Tagesgeschäften
– Stellvertretung des Präsidenten
– Ansprechperson von und gegen aussen

3.2 c Der Kassier 
Aufgaben des Kassiers:

– Führung des Vereins-Sekretariats und der Vereinsbuchhaltung
– Erstellung des Jahresbudgets
– Protokollführung an der Mitgliederversammlung

3.2 d Der Aktuar 
Aufgaben des Aktuars:

– Protokollführung bei den Vereins-Vorstandssitzungen
– Protokollführung an der Mitgliederversammlung

3.2 e Der Beisitzer
Aufgaben des Aktuars:

– Unterstützung des Vorstands in den Tagesgeschäften

4. Bankkonto
Das Vereinsvermögen wird auf einem Bank- oder Postfinance-Konto verwaltet. Zugriff darauf haben der Präsident und der Kassier.

5. Zeichnen von Verträgen
Werden im Rahmen von Veranstaltungen Verträge oder Vereinbarungen zeichnungspflichtig, so darf der Präsident diese allein unterschreiben. Vor der Unterzeichnung sind solche Kontrakte im Vorstand zu besprechen.

6. Generieren von finanziellen Mitteln
Einnahmen werden aus folgenden Kanälen generiert:

– Beiträge von Aktivmitgliedern und Passivmitgliedern
– Spenden von Gönnern
– Zuwendungen von Sponsoren und kulturellen Institutionen
– Einnahmen aus Veranstaltungen und Gelegenheits-Festwirtschaften

7. Finanzierungen
Das Vereinskapital muss die budgetierten Aufwendungen decken. übersteigen die Kosten das Budget, muss eine finanzielle Sicherheit gewährleistet sein. Die Kosten für ein grösseres Projekt müssen schriftlich im Budget für das laufende Jahr aufgeführt sein und von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Über kleinere Projekte und Ausgaben im Rahmen bis CHF 1000 darf der Vorstand eigenständig entscheiden.

8. Mitgliedschaften
Neue Mitglieder haben ihr Interesse an der Mitgliedschaft auf einem einfachen Antragsformular an den Vorstand zu richten. Der Vorstand kann jederzeit über deren sofortige Aufnahme entscheiden. Die formelle Aufnahme erfolgt an der Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschafts-Kategorien sind folgende:

– Aktivmitglied, mit Stimm- und Wahlrecht an der Mitgliederversammlung
– Passivmitglied, ohne Stimm- und Wahlrecht an der Mitgliederversammlung

9. Aktivitäten der Mitglieder

Aktivmitglied:

– Obligatorische Teilnahme an der Mitgliederversammlung
– Mithilfe an Veranstaltungen
– Vergünstigung an Veranstaltungen

Passivmitglied:

– Obligatorische Teilnahme an der Mitgliederversammlung
– Freiwillige Mithilfe an Veranstaltungen

10. Austritt und Ausschluss von Mitgliedern
Austritte sind normalerweise jährlich per Mitgliederversammlung möglich. Der Austritt ist dem Vorstand spätestens 3 Wochen vor der MJV zu melden.
Ein Mitglied kann bei Verletzung der Statuten, bei Verstössen gegen die Vereinsziele oder bei anstösslichem Verhalten usw. jederzeit vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall ist der ganze Jahresbeitrag geschuldet.

11. Schlussbestimmungen
Diese Statuten können durch die Mitgliederversammlung abge􀀉indert werden. Änderungsanträge sind mind. 30 Tage vor der MV schriftlich beim Vorstand einzureichen. Für die Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung durch den gesamten Vorstand sowie mindestens einer Zweidrittel-Mehrheit der Aktivmitglieder.

Über das Vereinsvermögen wird an der Auflösungsversammlung entschieden. Anlässlich der Gründungsversammlung, 8573 Alterswilen, 28. September 2023

Unter diesem Link befindet sich der Dwonload zu unseren Statuten

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